Paderregulierungen gegen eine "Verwilderung" der Pader

Landwirtschaft & Fischerei

Mechanische „Reinigung des Schlachthofkanals“, Sommer 1940 (Stadt- und KreisA Paderborn, Foto A. Gellhaus, S-M4D, Nr. 7006)

Ausgenommen von einigen Streifenparzellen, die sich westlich und östlich des Neuhäuser Weges erstreckten, war das flachere nördliche Paderufer für den Acker- und Gartenbau kaum geeignet. Vor den größeren Paderregulierungen des 19. und 20. Jahrhunderts schlängelte sich das ursprüngliche Flussbett durch einen breiten Streifen aus feuchten bis sumpfigen Wiesengelände. Dessen Uferbereiche eigneten sich lediglich als Hudefläche für Schafe und Kleinvieh. Flurbezeichnungen auf der Neuhäuser Uraufnahme (1837/38) wie „Wiesen auf den Pfühlen“ nahe der Walkmühle verweisen noch auf die ehemaligen Feuchtgebiete. Der königliche Baurat Michaelis, der das staatliche Regulierungsprojekt in den 1870er Jahren federführend plante, fasst nach einer Besichtigung des Flusslaufes das Landschaftsbild wie folgt zusammen (1871):

„Das Thal der Pader ist ein schmales Wiesenthal. Die Wiesen von der Inselbrücke [Benediktinerinsel] nahe unterhalb Paderborn bis zur Höpper=Brücke nahe oberhalb Neuhaus sind, besonders am rechten [nördlichen] Paderufer im Zustande hoher Versumpfung“.[1]

Am Unterlauf der Pader wurden bei Witterungsungunst regelmäßig zahlreiche Neuhäuser Ufergrundstücke überschwemmt. Da es bis weit ins 19. Jahrhundert hinein an einer effizienten Drainage der naturfeuchten Wiesen- und Ackergrundstücke fehlte, stand Paderwasser nach heftigeren Niederschlägen selbst in den Sommermonaten über viele Wochen auf den überfluteten Parzellen.[2] Beispielgebend hierfür beschwerte sich im August 1862 der Gutsbesitzer Schaefer zu Neuhaus bei Dr. Grasso, dem königlichen Landrat des Kreises Paderborn:

„Obgleich die gegenwärtigen Ueberflutungen allerdings durch das am 22ten d: Mts: [August 1862] hier stattgefundene starke Gewitter herbeigeführt sind, so waren doch bereits 2 Tage später die an den übrigen Flüssen hierselbst angelegenen Grundstücke wieder vom Wasser befreit, wogegen die Paderwiesen auch heute noch so [überflutet sind], daß man auf vielen Stellen kaum die Spitzen der Gräser sehen kann. Der 2te Schnitt ist sowohl zur Heunutzung als zur Weide total verdorben.“[3]

Zunehmende Verlandungen, unregelmäßiger Pflanzenschnitt und halbherzige Räumungen des Flussbettes, alles Arbeiten, die seit 1830 vom Staat und den Müllern gemeinsam zu erledigen waren,[4] trugen in den 1860er Jahren zur „Verwilderung“ [5] der Pader bei. Um deren ungewollter Renaturierung entgegenzuwirken, beauftragte die Mindener Bezirksregierung Baurat Michaelis mit der Planung einer umfassenden „Pader-Regulierung“. Zuvor hatte man am 5. März 1866 eigens ein „Polizei=Reglement für die große und kleine Pader“  im Mindener Amtsblatt publiziert.

„Polizei-Reglement für die große und kleine Pader“, Manuskript 1866 (LA Detmold, M1 III E, Nr. 151, unfol.)

„Polizei-Reglement für die große und kleine Pader“, Manuskript 1866 (LA Detmold, M1 III E, Nr. 151, unfol.)

Zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements gehörte u. a. die Einrichtung einer permanenten „Schau=Commission“, bestehend aus dem Paderborner Landrat, Bürgermeister und einigen Deputierten aus dem Kreis örtlicher Grundeigentümer. Diese Herren hatten jährlich den gesamten Flusslauf der Pader „nach der Frühjahrs=Räumung“ (§ 4)  aufmerksam abzuschreiten und der Bezirksregierung in Minden Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.[6]

Mechanische „Reinigung des Schlachthofkanals“, Sommer 1940 (Stadt- und KreisA Paderborn, Foto A. Gellhaus, S-M4D, Nr. 7006)

Mechanische „Reinigung des Schlachthofkanals“, Sommer 1940 (Stadt- und KreisA Paderborn, Foto A. Gellhaus, S-M4D, Nr. 7006)

[1] Gutachten zur „Regulierung der Pader von Paderborn bis Neuhaus“, Münster 10. Jul. 1871. LA Detmold, M 1 III E, Nr. 151, unfol.

[2] In einer Bittschrift einiger Neuhäuser „Flutopfer“ an Fürstbischof Franz Egon v. Fürstenberg behaupteten diese im Jahr 1789, dass das Wasser „[…] besonders zur Früh=Jahres=Zeit auf ihren Ackern, Wiesen, Gärtens, und sonstigen Gründen über zwey Monate lang [gestanden habe], bis es von der Luft verzehrt worden [sei].“ Schreiben vom 16. Jun. 1789, LA Münster, Fürstbistum Pb, Hofkammer Nr. 3044, fol. 31r.

[3] Bericht des Paderborner Landrates an die Bezirksregierung Minden, 26. Aug. 1862. LA Detmold, M 1 III E, Nr. 151, unfol.

[4] Vgl. Beschwerdeschrift des Paderborner Mühlenbesitzer Theodor Schwarzendahl an Bezirksregierung Minden vom Mai 1863. Nach einem Reskript der Regierung, das der damalige Landrat v. Metternich am 18. Okt. 1830 dem Müller zukommen ließ, sei der preußische Staat zur jährlichen Reinigung der Pader „von der Stadtmauer an bis zur Hoppeker=Brücke“ verpflichtet gewesen. LA Detmold, M1 III E, Nr. 151, unfol.

[5] Zit. n. dem Entwurf eines „Flußpolizei=Reglements für die Pader“, 22. Feb. 1864. LA Detmold, M1 III E, Nr. 151, unfol.

[6] Vgl. Veröffentlichung des Mindener Reglements im Amtsblatt vom 5. Mär. 1866. LA Detmold, M1 III E, Nr. 151, unfol.

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Dies ist ein Auszug aus einem Aufsatz des Historikers Prof. Dr. Michael Ströhmer. Der Originaltitel des Aufsatzes lautet: "Wirtschaftsregion Pader - Eine geschichtswissenschaftliche Skizze (1350-1950)". Sollten Sie weiteres Interesse an der Wirtschaftsgeschichte der Pader haben, empfehlen wir Ihnen den vollständigen Aufsatz (PDF-Datei) herunterzuladen.

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