[1] Vgl. BALZER, Untersuchungen, S. 709.
[2] Der unscharfe Begriff „Steinerne Brücke“ oder „Steinbrücke“ wird in der schriftlichen Überlieferung zur Paderborner Feldmark gleich für mehrere Paderbrücken verwendet. Im 15. und 16. Jahrhundert wird die „pons lapideus“ auch als „Schafbrücke“ bezeichnet, in der Neuvermessung der „Fürstengärten“ von 1743 erneut schlicht als „Steinbrücke“. Im 19. und 20. Jahrhundert findet sich auch der Begriff „Inselbrücke“, welche den Fürstenweg östliche an der Kur- und Badeanstalt vorbeiführte. Gemeint ist in allen Fällen das massive, zweibogige Bauwerk, welches den heutigen Fürstenweg in Nord-Süd-Richtung über die Pader führte. Vgl. BALZER, Manfred: Zum Verhältnis von Stadtlandwehr und Stadtgebiet. Das Beispiel Paderborn, in: WZ 163 (2013), S. 183-220, hier S. 204f., Anm. 93-98. Eine Einzeichnung der „Steinernen Brücke“ findet sich u.a. in einer Vedute neben dem „Wassertor“ der Pader, die Johann Conrad Schlaun 1719 angefertigt hat. Ein schlichtes Seitenprofil dieser Brücke, die heute nicht mehr existiert, ist zudem dem Antrag Paderborns zur Errichtung einer Wasserentnahmestelle an der „Inselbrücke“ vom Juni 1931 beigelegt. Vgl. StadtA Pb, A 5551, unfol.
[3] Genannt werden in den bischöflichen Lehnsurkunden der „Niendik“, „Borgdik“, „Galgenmolendik“, Tegeldik“, „Middeldik“, „Blankendik“ und „Overstadesdik“. Zit. n. BALZER, Untersuchungen, S. 710.
[4] LA Detmold, M 5 C, Nr. 1469, „Tarif der besteuerbaren Reinerträge der Gemeinde Neuhaus”, lfd. Nr. 42 u. 43.
[5] Vgl. EAB Pb, AV Acta 88, „Aufmessungen […] des Stadts Teich“, fol. 32r.